Zinslose Studiendarlehen der DAKA

Die DAKA ist die Darlehenskasse der Studentenwerke im Lande Nordrhein-Westfalen. Sie ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein.

Darlehen erhalten nur Studierende an nordrhein-westfälischen Hochschulen. Auf eine Darlehensförderung besteht kein Rechtsanspruch. Zweck des Darlehens ist es, Studierende in der Abschlussphase des Studiums zu unterstützen. Der Student soll konzentriert auf seinen Abschluss hinarbeiten können und nicht eine Arbeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes aufnehmen müssen. Der Termin des Studienabschlusses muss bei Aufnahme des zinslosen Studiendarlehens der DAKA bereits feststehen. Diese Bedingung schließt aus, dass eine Förderung vom Studienbeginn an erfolgt. Der Student muss seinen Beitrag an das Studentenwerk geleistet haben. Er sollte nachweisen, dass er das Darlehen für seinen Lebensunterhalt benötigt.

Je nach Bedarfslage wird ein zinsloses Studiendarlehen von bis zu 7.500 Euro vergeben. In Einzelfällen ist eine Aufstockung bis 12.500 Euro möglich. Zinslose Studiendarlehen werden nur gewährt, solange die Studentenwerke noch über entsprechende Mittel verfügen. Die Auszahlung erfolgt nicht, wie bei Verbraucherkrediten üblich, in einer Summe, sondern in monatlichen Raten bis zu 1.000 Euro. Die Kosten des Darlehens betragen 5% und werden als Verwaltungskostenbeitrag bei der letzten Förderrate einbehalten. Die Rückzahlung des Darlehens beginnt 12 Monate nach der letzten Darlehensrate. Es sind monatlich mindestens 130,- Euro zu tilgen. Bei Studiendarlehen über 7.500 Euro beträgt die Tilgung 200,- Euro monatlich. Als vereinbart gilt das Lastschriftverfahren. Sondertilgungen sind möglich.

Befindet sich der Absolvent in einer schwierigen finanziellen Lage, wird die DAKA als gemeinnützige Einrichtung aber sicherlich nach moderaten Lösungen suchen.

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