Bei der Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich um ein Entgelt, das der Kreditnehmer an die kreditgebende Bank zu zahlen hat, wenn er das in Anspruch genommene festverzinsliche Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigt und es komplett zurückzahlt, ohne dass ein solches Kündigungsrecht vertraglich eingeräumt wurde.
Durch die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens entsteht der Bank ein Schaden in Form eines Zinsverlustes, da der zu Beginn der Vertragslaufzeit kalkulierte Zinsertrag nicht mehr erwartet werden kann. Durch die Vorfälligkeitsentschädigung soll dieser Verlust ausgeglichen werden. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich nach der Art und Höhe des Kredites sowie der Restlaufzeit des Vertrages und dem Umfang des Zinsverlustes.
Des Weiteren muss zur Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt werden, ob der Kreditnehmer das Darlehen aus berechtigtem Interesse kündigt oder nicht. Man spricht z.B. von einer Kündigung aus berechtigtem Interesse, wenn ein Immobiliendarlehen zum Zwecke des Verkaufs der Immobilie oder sonstigen Verwertung gekündigt wird. Auch wenn eine Erhöhung des Immobiliendarlehens und des Beleihungswertes, der die Höhe der grundpfandrechtlichen Sicherheit angibt, gewünscht wird und die Bank dies nicht bewilligt, hat der Kreditnehmer ein berechtigtes Interesse das Immobiliendarlehen zu kündigen.
In den meisten anderen Fällen wie z.B. der Umschuldung des Kredites handelt der Kreditnehmer aus Sicht der Bank nicht aus berechtigtem Interesse und muss infolgedessen eine höhere Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
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