Das Verbraucherinsolvenzverfahren

Kommt der Schuldenberater zu der Erkenntnis, dass der Schuldner aufgrund seiner persönlichen sozialen und wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sein wird, die aufgelaufenen Schulden zu bezahlen, dann ist eine weitere Möglichkeit der Schuldenregulierung die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Seit 1999 hat sich die rechtliche Situation für private Schuldner deutlich verbessert. Sie sind nicht mehr ausschließlich auf das Wohlwollen der Gläubiger angewiesen. Mithilfe der Verbraucherinsolvenz kann in einem sehr aufwendigen und langwierigen Verfahren die Befreiung von der Restschuld erreicht werden. In diesem Verfahren sollen auf der einen Seite die Gläubiger der Schuldner befriedigt werden, aber andererseits will der Gesetzgeber eine Befreiung von der Restschuld für „ehrliche“ Schuldner ermöglichen.

Mit Ausnahme der Schulden aus Straftaten, kann ein Schuldner von allen Schulden befreit werden, die nicht während des Verfahrens aus dem pfändbaren Teil des Einkommens beglichen werden können. Diese Insolvenzverfahren dauern je nach Fall ungefähr sechs bis acht Jahre. Natürlich geht das Ganze nicht ohne weitere schwierige rechtliche Fragen oder andere Fallen, in die ein Schuldner tappen kann, ab. Doch auch dafür gibt es entsprechende Beratung in den Insolvenzberatungsstellen.

Nach Jahren des Wohlverhaltens, das heisst - es dürfen auch keine neuen Schulden gemacht werden und der Schuldner muss sich an die mit den Gläubigern getroffenen Vereinbarungen halten - bekommt somit jeder Schuldner die Möglichkeit noch einmal durchzustarten und ohne Schuldenberg einen Neuanfang zu machen.

Mehr zum Thema:

  1. Das gerichtliche Mahnverfahren
  2. Ablauf der Schuldnerberatung
  3. Die Kontenpfändung
  4. Wege aus den Schulden