Notleidende Kredite

Von einem Notleidenden Kredit spricht man, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und die regelmäßigen Tilgungsleistungen ausbleiben, oder nicht in dem vereinbarten Maße geleistet werden. In einem solchen Falle ist dem Kreditinstitut daran gelegen, einen Verlust zu vermeiden, oder so gering wie möglich zu halten.

Als Erstes macht die Bank von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch und stellt die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel somit vorzeitig zur Rückzahlung fällig. Wenn der Kreditnehmer nach einer schriftlichen Aufforderung, und innerhalb der gesetzten Frist, die Summe nicht zurückzahlt, leitet die Bank die notwendigen Schritte zur Konsolidierung des Notleidenden Kredites ein.

Hierzu werden vorhandene Sicherheiten wie z.B. verpfändetes Sparguthaben oder abgetretene Forderungen aus einer Lebensversicherung verwertet. Wenn dies zur Tilgung der Kreditschuld nicht reicht, oder wenn keine Sicherheiten hinterlegt worden sind, wird durch Zwangsvollstreckung aus dem Vermögen des Kreditnehmers die verbleibende Kreditschuld getilgt.

Den vollstreckbaren Titel, den die Bank zur Veranlassung einer solchen Zwangsvollstreckung benötigt, erhält sie im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder Klageverfahrens. In jedem Falle fordert auch das Gericht, an das sich die Bank wendet, den Schuldner zur Rückzahlung des Kredites auf. Erst wenn dies keinen Erfolg bringt, wird mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers die Zwangsvollstreckung veranlasst, bei der vorhandenes Vermögen und Wertgegenstände gepfändet werden. Auch das Gehalt des Kreditnehmers kann zu einem gewissen Teil gepfändet werden.

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