Auch wenn es durch Werbung oder Praxiserfahrung den Anschein hat, als ob Jeder der einen Kredit haben möchte auch einen erhalten würde, ist die Genehmigung von Darlehen dennoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Grundsätzlich wird hier zwischen der Kreditfähigkeit als Grundvoraussetzung, und der späteren Kreditwürdigkeit unterschieden.
Unter Kreditfähigkeit versteht man die rechtliche Grundlage, die man braucht, um einen Kredit aufnehmen zu können. Kreditfähig sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, also volljährig sind. Minderjährige dürfen einen Kredit nur mit Zustimmung der Eltern und des Vormundschaftsgerichtes aufnehmen. Außerdem können Personen, die geisteskrank oder an vorübergehender Geistesschwäche leiden, kein Darlehen erhalten.
Ist die Kreditfähigkeit gegeben, wird seitens der Bank geprüft, ob der Kreditnehmer auch kreditwürdig ist. Hier wird im Regelfall zwischen der persönlichen und der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit unterschieden. Die persönliche Kreditwürdigkeit wird zumeist anhand der Schufa geprüft, oder der Kunde ist der Bank ohnehin persönlich bekannt und dessen Verhältnisse sind geordnet.
Liegt keine negative Schufa vor und der Kunde ist auch sonst persönlich geeignet, einen Kredit aufzunehmen, folgt noch die Prüfung der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit. Hier geht es im Grunde genommen ausschließlich darum festzustellen, ob der Kunde anhand seines regelmäßigen Einkommens und seiner Ausgaben voraussichtlich in der Lage sein wird, das Darlehen ordnungsgemäß zurück zu zahlen.
