Kredite sind eine beliebte Möglichkeit, Einkäufe zu finanzieren, für die das Geld eigentlich nicht vorhanden wäre. Vor allem Menschen mit geringerem Einkommen oder gar mit Hartz-IV greifen hierauf gern zurück, denn im Bereich der Händlerfinanzierung wird nur selten eine Lohnbescheinigung als Einkommensnachweis benötigt.
Neben den Darlehen von Banken und Kreditinstituten werden auch immer häufiger Privatdarlehen vergeben, die zum Beispiel bei finanziellen Engpässen helfen sollen, Probleme zu überwinden. Dabei wurde jetzt vom Sozialgericht Dortmund (Aktenzeichen: S 22 AS 66/08) festgelegt, dass derartige Geldmittel bei Harzt-IV-Empfängern nicht als Einkommen zu werten sind und daher nicht zu einem Rückforderungsanspruch seitens des Amtes führen dürfen. Im konkreten Fall hatte ein arbeitsloser Mann von einem Verwandten monatliche Geldmittel erhalten, mit denen die Mietkosten bestritten wurden.
Wer sich also für die Aufnahme eines Darlehens entscheidet, sei es über eine Bank, einen Finanzvermittler oder aber die auf Privatkredite spezialisierte Internetplattform smava, kann dieses Geld getrost ausgeben und sich hiervon Wünsche erfüllen. Das Amt wird das Geld nicht als Einkommen werten und daher bereits ausgezahlte Leistungen nicht zurückfordern. Denn schließlich handelt es sich nicht um einen Zuwachs von Vermögen, da das erhaltene Geld ja inklusive Zinsen an den Kreditgeber zurückgezahlt werden muss.
Wichtig ist es jedoch, vorab die Rückzahlung dieser Kreditsummen zu vereinbaren, denn gerade beim Bezug von Hartz-IV verbleiben monatlich in der Regel kaum Gelder, die zur Kreditrückzahlung eingesetzt werden können. Häufig müssen Kreditsuchende, die lediglich das Arbeitslosengeld II erhalten, ihre Kreditwünsche auch zurückstellen, bis ein neuer Arbeitsplatz gefunden wurde, denn die Voraussetzung für die Vergabe eines Kredites ist regelmäßiges Einkommen, mit dem die Rückzahlung gewährleistet werden kann.
Ist diese wichtige Voraussetzung nicht gegeben, werden Kreditanfragen meist abgelehnt, auch von smava.
