Kredite an Privatkunden

Kredite werden von Kreditinstituten, das sind vornehmlich Banken und Sparkassen, an einen Kreditnehmer vergeben. Bei den Kreditnehmern unterscheidet man zwischen Unternehmen und Privatkunden.

In der Regel unterliegen Kredite an Unternehmen anderen Prüfkriterien, als Kredite an Privatkunden, da der Verwendungszweck und die Absicherung des Ausfallrisikos unterschiedlich sind. Ein Beispiel: Kommt ein Unternehmen in Zahlungsnot, so können die Inhaber des Unternehmens - je nach Gesellschaftsart - nicht unbedingt mit dem persönlichen Vermögen haftbar gemacht werden, sondern evtl. nur mit dem Vermögen des Unternehmens. Bei einem Privatkredit ist der Kreditnehmer für die Rückzahlung AUF JEDEN FALL in vollem Umfang auch PRIVAT haftbar und kann dementsprechend bis zu einer gewissen Grenze gepfändet werden. Außerdem werden Kredite an Privatkunden nach ihrem Verwendungszweck unterschieden. In der Regel nehmen Privatkunden Kredite zu Konsumzwecken auf. Aber auch der Immobilienkredit für die Finanzierung der eigenen vier Wände zählt zur Kategorie der Privatkredite.

Nachdem Privatkunden einen Kredit bei ihrer Bank beantragt haben, prüft das Institut alle für eine Kreditvergabe erforderlichen Kriterien und erstellt einen Rückzahlungsplan mit den zu leistenden Tilgungs- und Zinszahlungen. Ein Privatkunde muss dabei nicht unbedingt eine Einzelperson sein. Auch Gemeinschaften, wie z.B. Eheleute oder Familien können gemeinsam einen Kredit beantragen. In der Regel werden dadurch sogar bessere Konditionen erreicht, da sich das Kreditausfallrisiko der Bank auf mehrere Personen verteilt. Denn sobald mehr als eine Person im Kreditvertrag erwähnt ist, haften ALLE dort aufgeführten Kreditnehmer für die vollständige Rückzahlung des Darlehens an das Kreditinstitut. Und das senkt den Kreditzins.

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