Kredit für Privatpersonen

Ein Kredit für Privatpersonen kann in unterschiedlicher Form zur Verfügung gestellt werden und richtet sich in Bezug auf die Höhe und die Konditionen nach der Verwendung der finanziellen Mittel. Für die Überbrückung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs wird der Kredit für Privatpersonen in Form des Dispositionskredites vergeben. Hierbei handelt es sich um eine Kreditlinie, die auf dem Girokonto des Kreditnehmers eingerichtet wird und verhältnismäßig geringe Kreditbeträge für spontane Verfügungen bereit hält. Je nach Kreditinstitut beträgt der Dispositionskredit zwischen 3 und 4 Monatsgehältern des Kreditnehmers. Hinsichtlich der Rückzahlung bestehen keine expliziten Vorschriften, sodass in Anspruch genommene Kreditbeträge jederzeit zurückgezahlt werden können. Neben den Zinsbelastungen entstehen bei dieser Art des Kredites für Privatpersonen keine Kosten.

Bei einem größeren Finanzierungsbedarf werden Ratenkredite angeboten, die eine Laufzeit zwischen 6 Monaten und einigen Jahren aufweisen. Mit Ausnahme des Immobilienkredites und der Autofinanzierung unterliegen Ratenkredite keiner Zweckbindung, sodass die Privatperson frei disponieren kann. Die rechtlichen Verhältnisse zwischen der Bank und der Privatperson werden bei der Kreditaufnahme in einem Vertrag geregelt. Zum Schutz des Verbrauchers muss der Kreditvertrag einige Mindestangaben wie z.B. die Höhe des Effektivzinses enthalten. Grundvoraussetzung für die Bewilligung eines Kredites an eine Privatperson ist die Kreditwürdigkeit und die Kreditfähigkeit. Dies kann durch Unterlagen, die Auskunft über die Vermögenssituation und das regelmäßige Einkommen des Kreditnehmers geben, belegt werden.

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