Auch Hartz IV Empfänger können bei Auftreten unvorhergesehener Ereignisse einmal in die Lage kommen, einen Kredit zu benötigen. Leider ist dieser nicht einfach zu bekommen.
Denn gewöhnliche Banken fordern grundsätzlich den Nachweis einer festen Arbeitsstelle mit regelmäßigen Gehaltszahlungen, die ein Hartz IV Empfänger naturgemäß nicht vorweisen kann. Alternativ gäbe es noch die Möglichkeit, der Bank einen Bürgen zu benennen. Dieser würde sich verpflichten, die Raten zu übernehmen, wenn der eigentliche Kreditnehmer seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Aber auch für den Bürgen gelten die gleichen Anforderungen, wie für alle Kreditnehmer. Sie müssen einem geregelten Beschäftigungsverhältnis nachgehen, da die Bank sie sonst nicht als Mitkreditnehmer akzeptiert. In der Praxis können nur wenige Menschen, die gerade einen finanziellen Engpass durchlaufen, einen Bürgen benennen.
Am vielversprechendsten ist wohl die Suche nach einem geeigneten Geldgeber über das Internet. Denn dort befinden sich einige Vermittler, die zumindest vorgeben, Kredite auch an Hartz IV Empfänger zu bewilligen. Allerdings sollte diesen Angeboten mit größter Vorsicht gegenübergetreten werden. Nach Möglichkeit sollte man im Internet nach Erfahrungsberichten recherchieren, damit man auch einen seriösen Anbieter für seinen Kredit findet. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der Kreditantrag garantiert unverbindlich ist und kostenfrei bearbeitet wird. Am besten lässt man sich dies vor einer Antragstellung noch einmal ausdrücklich schriftlich bestätigen, um bei einer anschließenden Kreditanfrage keine bösen Überraschungen zu erleben.
