Forderungsabtretung als rechtliche Kreditsicherheit

Die Forderungsabtretung ist eine rechtliche Kreditsicherheit und dient der Absicherung von Privat- und Geschäftskrediten. Anders als z.B. die Bürgschaft zählt die Forderungsabtretung außerdem zu den abstrakten Kreditsicherheiten, die unabhängig von der Kreditvergabe fortbestehen können. Daher ist es wichtig, bei der Vereinbarung der Forderungsabtretung vertraglich festzuhalten, dass die abgetretene Forderung nach der vollständigen Tilgung des besicherten Kredites wieder freigegeben und zurück auf den Kreditnehmer übertragen wird.

Durch die Forderungsabtretung werden die Zahlungs- bzw. Leistungsansprüche, die der Kreditnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber, einem Geschäfts- oder Handelspartner, einer Versicherungsgesellschaft oder einer Bank hat, auf die kreditgebende Bank übertragen. So können z.B. die Lohn- und Gehaltsansprüche oder Lebensversicherungen als Kreditsicherheit abgetreten werden. Die Einzelheiten zur Forderungsabtretung, d.h. die Art und der Umfang der abgetretenen Ansprüche sowie der Sicherungszweck, werden in einem Vertrag zwischen dem Kreditnehmer und der kreditgebenden Bank festgehalten.

Allerdings können nicht alle Ansprüche des Kreditnehmers an die Bank abgetreten werden, da gesetzliche Bestimmungen beachtet werden müssen. Im Weiteren können Betragsgrenzen gelten, sodass z.B. die Lohn- und Gehaltsansprüche von Privatkunden nicht vollständig als Kreditsicherheit abgetreten werden können. Darüber hinaus können die Ansprüche nicht zur Absicherung der Kreditaufnahme genutzt werden, wenn der Arbeitgeber die Abtretung der Lohn- und Gehaltsansprüche im Arbeitsvertrag ausdrücklich ausschließt.

Im Vertrag zur Forderungsabtretung wird außerdem festgehalten, ob der Drittschuldner, d.h. derjenige gegenüber dem der Kreditnehmer die Zahlungs- bzw. Leistungsansprüche geltend machen kann, über die Abtretung der Ansprüche informiert wird. Die Bank bietet dem Kreditnehmer zumeist eine stille Forderungsabtretung an, bei der der Drittschuldner anders als bei einer offenen Forderungsabtretung weder über die Abtretung der Ansprüche noch über die Kreditaufnahme informiert wird.

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