Der Staat unterstützt Existenzgründer auf verschiedene Weise. Eine Möglichkeit dieser Unterstützung ist das Existenzgründerdarlehen. Wer solch ein verbilligtes Darlehen in Anspruch nehmen möchte, kann Informationen z.B. bei den Bezirksregierungen, Wirtschaftsverbänden oder in Bayern bei der Bayerischen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (München) einholen. Aber auch bei seiner Hausbank kann man sich erkundigen. Antragsberechtigt sind in der Regel Personen, Firmen und Freiberufler, die eine Vollexistenz planen, und dazu auch die notwendigen fachlichen oder kaufmännischen Fähigkeiten besitzen.
Ein Anbieter oder Ansprechpartner für ein Existenzgründerdarlehen ist die Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA) in München. Die LfA genehmigt das Existenzgründerdarlehen für Investitionen in Grundstücke und Gebäude, für den Kauf von Maschinen und Einrichtungsgegenständen, für die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder für weitere Betriebsmittel. Der Höchstbetrag beläuft sich bei Investitionen zwischen 30.000 Euro bis zu 1 Mio. Euro bei Betriebsmitteln bis zu 10 % des letzten Jahresumsatzes.
Aber auch die Bundesagentur für Arbeit kann für Arbeitslosengeld 1 Empfängern einen Gründungszuschuss gewähren, sofern es sich um die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit handelt. Antragsberechtigt ist der, der noch mindestens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat und an einer AB-Maßnahme teilnimmt. Zuschüsse werden aber nur demjenigen gewährt:
- Der seiner selbständigen Tätigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche nachgeht.
- Der seine fachliche oder kaufmännische Qualifikation belegen kann.
- Die Wirtschaftlichkeit muss dauerhaft sein.
Für Kleinkredite zur Existenzgründung können auch die Hausbanken als Ansprechpartner fungieren. Eine noch nicht so bekannte aber erfolgversprechende Möglichkeit ist die Online-Kreditplattform der Smava GmbH. Smava vermittelt Kredite unter Privatpersonen. Das Geschäftsmodell sieht insbesondere auch die Kreditvergabe an Selbständige beziehungsweise Existenzgründer vor.
