Der Ratenkredit ist heute für viele Banken ein sehr standardisiertes Geschäft. Daher werden auch nur noch wenige Unterlagen für die Kreditentscheidung benötigt, was auch die Bearbeitungszeiten deutlich reduziert. Soll der Ratenkredit beim Händler, etwa in einem Möbel- oder Elektronikmarkt, abgeschlossen werden, ist bei kleineren Finanzierungssummen (bis 2.000,00 Euro) neben dem Personalausweis oft sogar die Vorlage einer gültigen ec-Karte ausreichend.
Für den Kreditantrag bei der Bank werden außerdem immer die letzten drei Gehaltsnachweise benötigt, um einen durchschnittlichen Nettoverdienst ermitteln zu können. Sofern der Kreditantrag online erfolgt, müssen die Einkommensnachweise per Post an die Bank gesendet werden. Dies ist notwendig, da neben dem Einkommen auf diesen Belegen auch das Eintrittsdatum in das Unternehmen, sowie eine eventuelle Befristung der Beschäftigung zu erkennen ist. Auch Gehaltspfändungen sind aus dem Gehaltsnachweis ersichtlich. Sofern andere Einkünfte erzielt werden (Rente, Kindergeld, Unterhalt), sind auch diese anhand der entsprechenden Bescheide oder Urteile nachzuweisen. Mieteinkünfte müssen mittels Mietverträgen bzw. Kontoauszügen belegt werden.
Anhand dieser Daten erstellt die Bank dann eine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung, in der auch alle regelmäßigen Ausgaben wie Lebenshaltungskosten, Miete und eventuell andere Kreditraten berücksichtigt werden. Sofern weitere Kredite vorhanden sind (dies erkennen die Banken im übrigen bereits aus der Abfrage der Schufa-Daten), müssen diese in den meisten Fällen mittels Kreditverträgen bzw. Kreditauszügen belegt werden.
