Annuitätische Tilgungsweise

Der Ausdruck Annuität bezeichnet die Rate, die der Kreditnehmer laufend zur Tilgung der aufgenommenen Finanzierungsmittel zahlt. Eine annuitätische Tilgungsweise hat für den Kreditnehmer den Vorteil, dass er mit gleichbleibenden kalkulierbaren Zahlungen belastet wird, die seiner individuellen Situation angepasst werden.

Zur Ermittlung einer tragbaren Annuität wird das regelmäßige Einkommen des Kreditnehmers den regelmäßigen Ausgaben gegenübergestellt. Um durch die Kreditaufnahme nicht zu eingeschränkt zu sein, sollte die Annuität höchstens 50% des frei verfügbaren Einkommens ausmachen. Sollte sich im Laufe der Zeit herausstellen, dass der Kreditnehmer die Tilgungsbelastung nicht tragen kann, so kann diese nach Rücksprache mit der Bank gekürzt oder gegebenenfalls sogar für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden.

Je nach Anbieter kann eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Belastung der Annuität vereinbart werden. Die Annuität besteht aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil, die in ihrem Verhältnis zueinander über die Dauer der Kreditlaufzeit variieren. Zu Anfang macht der Zinsanteil den größten Teil und der Tilgungsanteil nur einen geringen Teil der Annuität aus. Je weiter die Laufzeit fortschreitet, um so mehr kehrt sich dieses Verhältnis um, sodass der Zinsanteil abnimmt und der Tilgungsanteil zunimmt. Zum Ende der Kreditlaufzeit besteht die Annuität zum größten Teil aus Tilgungsleistungen.

Auf Wunsch händigt die kreditgebende Bank dem Kreditnehmer einen Tilgungsplan aus, der die Entwicklung des Zins- und Tilgungsanteils graphisch veranschaulicht.

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